Vandenhoeck & Ruprecht, 1987. — 128 p. — (Studien zum Althochdeutschen 9).
Das althochdeutsche Hildebrandslied, das wohl im vierten Jahrzehnt des neunten Jahrhunderts in Fulda1 in einen karolingischen theologischen Codex2 aus dem dritten Jahrzehnt des neunten Jahrhunderts eingetragen worden ist, überliefert zwei Bezeichnungen, chind4 und barn5, die in der Germania gemeinhin als Bezeichnungen für das Kind identifiziert werden. Bevor jedoch für den Wortschatz dieses literarischen Denkmals weitere Bezüge zu verwandten germanischen Sprachen aufzuzeigen sind und etymologische Zusammenhänge dargelegt werden können, sind die beiden Wörter vor dem Hintergrund ihres synchronen Kontextes zu untersuchen. Ausgangspunkt und Bezugspunkt für ihre syntaktische und semantische Analyse kann somit nur der Text des Hildebrandsliedes in seiner überlieferten Gestalt sein, über den allein eine Aussage zu machen ist6. Das heißt, daß etwaige zu rekonstruierende frühere Fassungen des Liedes nicht Gegenstand der Betrachtung sein können. Die Ermittlung der Bezeichnungsfunktion eines Wortes in einem älteren Text ist Grundlage für eine kontextgerechte Übersetzung in die deutsche Gegenwartssprache. Die Ermittlung der lexikalischen Bedeutung eines althochdeutschen Wortes ist schließlich auch vor dem Hintergrund seiner sonstigen althochdeutschen Bezeugung zu beleuchten, wobei literarische Texte wie Glossen gleichermaßen heranzuziehen sind.